1. Allgemeine Informationen
Zum Schutz von Personen, Gebäuden, Anlagen und sonstigen Sachwerten werden auf dem Gelände des BioPharmaPark Dessau ausgewählte Bereiche mittels Videotechnik überwacht.
Die Videoüberwachung erfolgt sowohl durch stationäre Kamerasysteme als auch ergänzend durch drohnengestützte Kamerasysteme. Der Einsatz der Videotechnik dient ausschließlich festgelegten Sicherheitszwecken und erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Die überwachten Bereiche werden durch entsprechende Hinweisschilder kenntlich gemacht.
2. Verantwortlicher
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Videoüberwachung ist:
TEW Servicegesellschaft mbH
Am Pharmapark
06861 Dessau-Roßlau
Telefon: 034901/885–8850 E-Mail: info@tew-service.de
Soweit einzelne Kamerasysteme durch andere am Standort ansässige Unternehmen eigenverantwortlich betrieben werden, gelten für diese Systeme die Datenschutzhinweise des jeweiligen Unternehmens.
3. Datenschutzbeauftragter
Bei Fragen zum Datenschutz oder zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden:
Datenschutzbeauftragter der TEW Servicegesellschaft mbH
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Anna-Schneider-Steig 22 (Rheinauhafen), 50678 Köln, Germany
Phone: +49 221 9937 25724
4. Zwecke der Videoüberwachung
Die Videoüberwachung erfolgt insbesondere zu folgenden Zwecken:
Schutz von Beschäftigten, Besuchern, Fremdfirmen und sonstigen auf dem Standort befindlichen Personen,
Schutz von Gebäuden, technischen Anlagen und sonstigen Sachwerten,
Sicherung des Betriebsgeländes und seiner Außengrenzen,
Überwachung der Zaunanlagen und sicherheitsrelevanter Bereiche,
Verhinderung und Aufklärung unbefugter Zutritte und Zufahrten,
Prävention und Aufklärung von Diebstahl, Vandalismus und sonstigen Sicherheitsvorfällen,
Erkennung und Bewertung von Gefahren- und Notfallsituationen,
Unterstützung des Werk- und Objektschutzes bei der Lagebeurteilung,
Unterstützung bei Notfall- und Krisensituationen sowie
Sicherung kritischer Infrastruktur und Aufrechterhaltung eines angemessenen Sicherheitsniveaus am Standort.
Die Videoüberwachung dient nicht einer allgemeinen oder anlasslosen Verhaltens- oder Leistungskontrolle von Personen.
5. Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Videoüberwachung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Unser berechtigtes Interesse besteht insbesondere in der Gewährleistung der Standort-, Personen-, Anlagen- und Objektsicherheit sowie der Verhinderung und Aufklärung von Sicherheitsvorfällen.
Vor Einrichtung und Betrieb der Videoüberwachung werden die berechtigten Interessen des Unternehmens gegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen abgewogen.
Die Kameras werden so eingesetzt und ausgerichtet, dass eine Überwachung auf das für den jeweiligen Sicherheitszweck erforderliche Maß begrenzt wird.
6. Überwachte Bereiche
Die Videoüberwachung ist grundsätzlich auf sicherheitsrelevante Bereiche des Betriebsgeländes beschränkt. Hierzu können insbesondere gehören:
Zu- und Ausfahrten,
Tore und Zugänge,
Bereiche der Werkseinfahrten,
Zaun- und Perimeterbereiche,
sicherheitskritische Außenbereiche,
Verkehrs- und Logistikbereiche sowie
besonders schutzbedürftige technische Einrichtungen und Anlagen.
Eine Überwachung öffentlicher Verkehrsflächen, angrenzender privater Grundstücke oder sonstiger Bereiche außerhalb des erforderlichen Überwachungsbereiches soll soweit technisch und organisatorisch möglich vermieden werden. Kameras werden entsprechend ausgerichtet; erforderlichenfalls kommen technische Ausblendungen bzw. Maskierungen zum Einsatz.
7. Einsatz von Drohnen
Ergänzend zur stationären Videoüberwachung können auf dem Betriebsgelände Drohnen mit Kameratechnik eingesetzt werden.
Der Drohneneinsatz erfolgt insbesondere zur:
Überwachung und Kontrolle der Perimeter- und Zaunanlagen,
Verifikation sicherheitsrelevanter Ereignisse,
Lageerkundung bei Notfall- und Krisensituationen,
Unterstützung bei Gefahrenabwehrmaßnahmen sowie
Durchführung sicherheits- oder zustandsbezogener Inspektionen.
Die Drohnen werden auf vorgegebenen und für den jeweiligen Einsatzzweck definierten Flugrouten betrieben.
Die Kameratechnik wird grundsätzlich auf die für den Einsatzzweck erforderlichen Bereiche ausgerichtet. Angrenzende private Grundstücke und nicht erforderliche öffentliche Bereiche sollen nicht Gegenstand der Überwachung sein.
Soweit dies technisch erforderlich und möglich ist, werden entsprechende Flugbegrenzungen, Sicherheitsbereiche und Ausblendungen eingesetzt.
8. Welche personenbezogenen Daten können verarbeitet werden?
Abhängig von Standort, Kameraposition und Einsatzsituation können insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:
Bildaufnahmen von Personen,
äußeres Erscheinungsbild und Bekleidung,
Aufenthaltsort und Bewegungsrichtung innerhalb des überwachten Bereiches,
Zeitpunkt des Aufenthalts,
Fahrzeuge,
Fahrzeugmerkmale sowie gegebenenfalls
Fahrzeugkennzeichen.
Eine Identifikation von Personen erfolgt grundsätzlich nur, soweit dies für die vorgenannten Sicherheitszwecke erforderlich ist.
9. Empfänger und Zugriffsberechtigungen
Der Zugriff auf Aufzeichnungen ist auf einen eng begrenzten und berechtigten Personenkreis beschränkt.
Hierzu können insbesondere gehören:
Leiter der Standortsicherheit,
entsprechend autorisierte Administratoren,
beauftragte Sicherheitsdienstleister, soweit dies für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist (ausschließlich Livebilder)
interne Stellen im Rahmen der Untersuchung eines konkreten Sicherheitsvorfalls sowie
zuständige Behörden oder Strafverfolgungsbehörden, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder die Weitergabe zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Eine Weitergabe der Aufnahmen an sonstige Dritte erfolgt nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage.
10. Speicherdauer
Videoaufzeichnungen werden grundsätzlich nur für den Zeitraum gespeichert, der zur Erfüllung der festgelegten Sicherheitszwecke erforderlich ist.
Die reguläre Speicherdauer beträgt maximal 72 Stunden.
Nach Ablauf der Speicherdauer werden die Aufzeichnungen automatisiert bzw. entsprechend festgelegter Löschverfahren gelöscht oder überschrieben.
Eine längere Speicherung kann ausnahmsweise erfolgen, wenn innerhalb dieses Zeitraums ein sicherheitsrelevantes Ereignis festgestellt wurde und die entsprechenden Aufzeichnungen zur:
Aufklärung eines Vorfalls,
Beweissicherung,
Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen oder
Übergabe an Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörden
benötigt werden.
In diesen Fällen werden nur die für den jeweiligen Vorgang erforderlichen Aufzeichnungen gesichert und gelöscht, sobald der Zweck der weiteren Speicherung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen berechtigten Gründe einer Löschung entgegenstehen.
11. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Zum Schutz der mittels Videotechnik verarbeiteten personenbezogenen Daten werden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen eingesetzt.
Hierzu gehören insbesondere:
Beschränkung der Kamerabereiche auf die erforderlichen Überwachungsbereiche,
rollen- und berechtigungsbasierte Zugriffssteuerung,
Beschränkung des Zugangs zu Aufzeichnungen auf autorisierte Personen,
geschützte IT-Systeme und Speicherbereiche,
technische Maßnahmen zur Verhinderung unberechtigter Zugriffe,
definierte Speicher- und Löschkonzepte,
Protokollierung bzw. Nachvollziehbarkeit administrativer Zugriffe, soweit technisch vorgesehen,
organisatorische Vorgaben für die Nutzung und Auswertung von Aufzeichnungen sowie
regelmäßige Überprüfung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Videoüberwachung.
12. Datenübermittlung an Drittländer
Eine Übermittlung der im Rahmen der Videoüberwachung erzeugten Bild- und Videodaten an Staaten außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Soweit externe IT- oder Softwarekomponenten eingesetzt werden, erfolgt deren datenschutzrechtliche Bewertung vor der Nutzung.
13. Automatisierte Entscheidungsfindung
Eine ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhende Entscheidung mit rechtlicher Wirkung oder vergleichbar erheblicher Beeinträchtigung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet im Rahmen der Videoüberwachung nicht statt.
Soweit technische Systeme zur Unterstützung der Detektion sicherheitsrelevanter Situationen eingesetzt werden, erfolgt die Bewertung und Entscheidung über daraus resultierende Maßnahmen grundsätzlich durch entsprechend autorisierte Personen.
14. Ihre Rechte als betroffene Person
Wenn Sie von der Videoüberwachung betroffen sind, stehen Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen verschiedene Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung zu.
Hierzu gehören insbesondere:
Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVOSie können Auskunft darüber verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie verarbeitet werden.
Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVOSie haben das Recht, die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen, soweit dies auf die jeweilige Verarbeitung anwendbar ist.
Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVOUnter den gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVOUnter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVODa die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nach einem Widerspruch grundsätzlich nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, welche Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
15. Geltendmachung Ihrer Rechte
Zur Wahrnehmung Ihrer Datenschutzrechte können Sie sich an uns oder an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.
Damit eine eventuell vorhandene Videoaufnahme festgestellt werden kann, kann es erforderlich sein, dass Sie uns insbesondere den:
ungefähren Zeitpunkt,
Ort bzw. überwachten Bereich und
gegebenenfalls weitere zur Identifikation erforderliche Angaben
mitteilen.
Bei der Bearbeitung eines Auskunftsersuchens müssen gleichzeitig die Rechte und Freiheiten anderer auf den Aufzeichnungen befindlicher Personen berücksichtigt werden. Daher kann eine Herausgabe von Videoaufzeichnungen gegebenenfalls nur eingeschränkt, nach entsprechender Unkenntlichmachung anderer Personen oder in anderer geeigneter Form erfolgen.
16. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.
Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist grundsätzlich:
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Sie können sich grundsätzlich auch an eine andere für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.
17. Transparenz vor Ort
Auf die Videoüberwachung wird bereits vor dem Betreten der jeweiligen überwachten Bereiche durch deutlich erkennbare Hinweisschilder aufmerksam gemacht.
Die Hinweisschilder enthalten die wesentlichen Informationen zur Videoüberwachung sowie einen Verweis auf diese ausführlichen Datenschutzhinweise.
18. Aktualisierung dieser Datenschutzhinweise
Wir überprüfen die Erforderlichkeit, Ausgestaltung und Verhältnismäßigkeit unserer Videoüberwachung regelmäßig.
Diese Datenschutzhinweise können angepasst werden, wenn sich technische Systeme, Überwachungsbereiche, gesetzliche Anforderungen oder die zugrunde liegenden Verarbeitungsprozesse ändern.
Stand: September 2026